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Für FDI-Unternehmen ist die Bank nicht nur ein Ort zur Geldaufbewahrung, sondern auch die „Kontrollstelle“ für Kapitalflüsse nach und aus Vietnam. Das Direktinvestitions-Kapitalkonto DICA (Direct Investment Capital Account – tài khoản vốn đầu tư trực tiếp) ist ein separates Konto, über das Kapitaleinlagen empfangen und Kapitaltransaktionen mit ausländischen Investoren abgewickelt werden. Eine versehentliche Überweisung auf ein gewöhnliches Geschäftskonto kann dazu führen, dass die Einlage nicht anerkannt wird. Dieser Beitrag erklärt die korrekte Nutzung des DICA aus der FDI-Buchhaltungspraxis von ACCA Consulting Vietnam.
1. Was ist das Direktinvestitions-Kapitalkonto DICA?
Das DICA ist ein Konto, das ein Unternehmen mit ausländischem Kapital bei einer zum Devisenhandel zugelassenen Bank eröffnet, um Transaktionen im Zusammenhang mit der Direktinvestition abzuwickeln. Es kann je nach Einlagewährung in Fremdwährung oder in Vietnamesischen Dong geführt werden.
Wichtig: Die Kapitaleinlage ausländischer Investoren muss über das DICA erfolgen und innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellung des Enterprise Registration Certificate (ERC – Giấy chứng nhận đăng ký doanh nghiệp) vollständig geleistet sein. Das DICA ersetzt kein Geschäftskonto; das Unternehmen eröffnet weiterhin ein normales Geschäftskonto für Löhne, Lieferantenzahlungen und Kundeneingänge.
2. Wo wird das DICA eröffnet und was ist vorzubereiten?
- 1Bank auswählen
Eine zum Devisenhandel zugelassene Bank, die für Investor und Buchhaltung in Vietnam gleichermaßen praktisch ist.
- 2Unterlagen vorbereiten
IRC, ERC, Satzung, Dokumente des gesetzlichen Vertreters, Unterschriftsproben und Investorenunterlagen nach Vorgabe der Bank.
- 3Parallel ein Geschäftskonto eröffnen
Um Kapital vom DICA für die laufenden Ausgaben umzubuchen.
- 4Daten an den Investor senden
DICA-Nummer, Begünstigtenname, SWIFT-Code und Muster für den Verwendungszweck der Einlage.
Die Zahl der zulässigen DICA-Konten, ein Wechsel der kontoführenden Bank und die erforderlichen Unterlagen richten sich nach den geltenden Devisenvorschriften; die Bank erteilt dazu genaue Auskunft. Wählen Sie eine Bank mit eigener FDI-Kundenbetreuung, um Rückfragen zu reduzieren.
3. Übersicht: Welche Transaktionen laufen über das DICA?
| Transaktion | Über DICA? | Hinweis |
|---|---|---|
| Empfang der Einlage des ausländischen Investors | Ja | Verwendungszweck eindeutig als Einlage auf das Stammkapital angeben |
| Umbuchung auf das Geschäftskonto für Ausgaben | Ja (Auszahlung vom DICA) | Interne Überweisung zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs |
| Gewinnrückführung an den ausländischen Investor | Ja | Nach Erfüllung der finanziellen Pflichten, gemäß geltendem Recht |
| Kapitalrückzug, Kapitalherabsetzung, Auflösung | Ja | Entsprechende Unterlagen zur Kapitaländerung oder Auflösung erforderlich |
| Zahlung von Löhnen, Lieferanten, Steuern | Nein | Normales Geschäftskonto verwenden |
| Kundeneingänge aus Verkäufen | Nein | Normales Geschäftskonto verwenden |
| Auslandsdarlehen | Je nach Fall | Vorschriften zu Auslandsdarlehen und Vorgaben der Bank prüfen |
4. Fehlüberweisungen und wie man sie korrigiert
- Investor überweist Kapital auf das Geschäftskonto: Sofort die Bank kontaktieren, um Rücküberweisung und erneute Überweisung auf das DICA zu veranlassen; nicht eigenmächtig als Einlage verbuchen.
- Kunde zahlt auf das DICA: Bank informieren und den Betrag eindeutig als Verkaufserlös verbuchen, um eine Vermischung mit der Einlage zu vermeiden.
- Unklarer Verwendungszweck wie „transfer“ oder „payment“: Die Bank kann vor der Gutschrift eine Erläuterung verlangen.
- Direkte Zahlungen vom DICA an Lieferanten: Der Zahlungsfluss lässt sich bei der Abschlussprüfung und bei einer späteren Gewinnrückführung nur schwer abstimmen.
5. Wie überwacht die Buchhaltung das DICA?
Legen Sie für das DICA ein eigenes Unterkonto im Bankbuch an und stimmen Sie es monatlich mit dem Kontoauszug ab. Jeder Eingang auf dem DICA muss einem Investor und einem Zweck zugeordnet sein; jeder Ausgang braucht einen genehmigten Beleg. Einlagen in Fremdwährung werden zum tatsächlichen Kurs am Eingangstag erfasst; Kursdifferenzen bei der Umrechnung in Dong werden gesondert verfolgt.
Praxistipp: Erstellen Sie eine dreispaltige Abstimmung mit dem DICA-Saldo laut Kontoauszug, dem Saldo in der Buchhaltung und dem laut ERC noch einzuzahlenden Kapital. Senden Sie diese Tabelle mit dem Monatsbericht an den Investor. Bei der ersten Jahresprüfung verkürzt eine fertige Abstimmung die Kapitalbestätigung erheblich und dient später als Grundlage für Gewinnrückführung oder Kapitaländerungen.
- Auf das Geschäftskonto für laufende Ausgaben60%
- Verbleib auf dem DICA30%
- Als Festgeld angelegt10%
Beispiel für die Darstellung eines Kapitalflussberichts an den Investor; die Anteile sind angenommen.
Als Tabelle
| Auf das Geschäftskonto für laufende Ausgaben | 60% |
| Verbleib auf dem DICA | 30% |
| Als Festgeld angelegt | 10% |
Ein solcher Kapitalflussbericht zeigt dem Investor, wie das Kapital verwendet wurde, und hilft dem Abschlussprüfer bei der schnellen Abstimmung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, die für FDI-Unternehmen Pflicht ist.
Häufige Fragen
Muss ein FDI-Unternehmen ein DICA eröffnen?
Ja. Die Kapitaleinlage ausländischer Investoren muss über das Direktinvestitions-Kapitalkonto (DICA) erfolgen und innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellung des ERC vollständig geleistet werden.
Dürfen Löhne vom DICA gezahlt werden?
Davon ist abzuraten. Laufende Ausgaben wie Löhne, Lieferanten und Steuern laufen über das Geschäftskonto; das DICA dient Kapitaltransaktionen mit dem Investor.
Muss die Gewinnrückführung über das DICA laufen?
Ja. Gewinne werden nach Erfüllung der finanziellen Pflichten gemäß geltendem Recht über das DICA an den ausländischen Investor überwiesen.
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